Veranstaltungs-/Kursmanagement
QESplus-Qualitätsanforderungen
Für die einzelne Dienstleistung werden die Kosten unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen kalkuliert und Entgelte bzw. Gebühren für die Teilnehmenden bzw. Auftraggeber festgelegt.
Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltungen/Kurse ist gesichert.
Notwendige Aufgaben und Maßnahmen
- Eine Kalkulation der Dienstleistungen, gegliedert nach den anfallenden Kostenarten, ist zu sichern.
- Die Teilnehmerverwaltung ist zu pflegen.
- Das Erstellen aussagefähiger Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate und Zeugnisse ist abzusichern.
- Die Bereitstellung von Räumen und im pädagogischen Konzept festgelegten Medien ist zu gewährleisten.
Forderungen der AZAV
Vgl. AZAV § 2 (5); § 3 (2) - (4); § 4 (2) sowie 179 SGB III Maßnahmezulassung (1) 2., 3.