Qualitätsmanagementsystem für Weiterbildungseinrichtungen

Veranstaltungs-/Kursmanagement

QESplus-Qualitätsanforderungen

Für die einzelne Dienstleistung werden die Kosten unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen kalkuliert und Entgelte bzw. Gebühren für die Teilnehmenden bzw. Auftraggeber festgelegt. 

Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltungen/Kurse ist gesichert.

 


Notwendige Aufgaben und Maßnahmen

  1. Eine Kalkulation der Dienstleistungen, gegliedert nach den anfallenden Kostenarten, ist zu sichern.
  2. Die Teilnehmerverwaltung ist zu pflegen.
  3. Das Erstellen aussagefähiger Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate und Zeugnisse ist abzusichern.
  4. Die Bereitstellung von Räumen und im pädagogischen Konzept festgelegten Medien ist zu gewährleisten.

Forderungen der AZAV

Vgl. AZAV § 2 (5); § 3 (2) - (4); § 4 (2) sowie 179 SGB III Maßnahmezulassung (1) 2., 3.