Qualitätsmanagementsystem für Weiterbildungseinrichtungen

Beteiligung

QESplus-Qualitätsanforderungen

In die inhaltliche Gestaltung einer Dienstleistung werden Teilnehmende - in Abhängigkeit von ihren Erfahrungen und Voraussetzungen sowie der Zielstellung der Dienstleistung - einbezogen.

Den Teilnehmenden wird Raum für Reflexion und Feedback gegeben.

Eine Einbeziehung von Interessengruppen (z. B. Erfahrungen der Praxis beruflicher und politischer Akteure) ist nach Möglichkeit vorzunehmen.


Notwendige Aufgaben und Maßnahmen

  1. Vorschläge, Hinweise, Erwartungen und Bewertungen der Teilnehmenden zur Gestaltung der Dienstleistung sind zu erfassen und nach Möglichkeit einzubeziehen.
  2. Reflexionen der Teilnehmenden werden initiiert und ggf. angeleitet.
  3. Erfahrungsträger/innen werden nach Möglichkeit einbezogen.

Forderungen der AZAV

Vgl. AZAV § 2 (2) 4.; (3) 3.; (4) 2., 7., 9.