Qualitätsmanagementsystem für Weiterbildungseinrichtungen

Internes Informationsmanagement

QESplus-Qualitätsanforderungen

Das Qualitätsverständnis wird in der Einrichtung kommuniziert.

Die Einrichtung nutzt geeignete Kommunikationsformen, um eine partizipative Organisationsentwicklung zu gewährleisten.

Reflexion hat einen hohen Stellenwert in der Kommunikation.

Der Zugang zu Informationen und der Umgang mit Dokumenten sind geregelt.


Notwendige Führungsaufgaben und -maßnahmen

  1. Die Verständigung über das Qualitätsverständnis als wertstiftende Orientierung wird für alle Mitarbeiter/innen ermöglicht.
  2. Möglichkeiten für die Reflexion der Qualität der Arbeit werden geboten.
  3. Es werden horizontale und vertikale Kommunikationswege genutzt bzw. geschaffen. Bei den vertikalen Kommunikationswegen ergänzen sich top-down und bottom-up Prozesse.
  4. Auf allen Hierarchieebenen werden Feedbackroutinen etabliert.
  5. Es müssen Festlegungen zum Zugang zu Informationen getroffen werden.
  6. Es sind Festlegungen zum Umgang mit Dokumenten zu treffen (z. B. Regelung zur Aktualisierung von Dokumenten, Ablage, Archivierung, Aussonderung).

Forderungen der AZAV

Vgl. § 178 SGB III Trägerzulassung: 

Ein Träger ist von einer fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn

4. er ein System zur Sicherung der Qualität anwendet.