Qualitätsmanagementsystem für Weiterbildungseinrichtungen

Controlling

QESplus-Qualitätsanforderungen

Die Einrichtung handelt nach Grundsätzen, Regelungen und Verfahren zum Umgang mit Finanzen.

Die Führungskräfte der Einrichtung ergreifen Maßnahmen zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Einrichtung und ihrer Dienstleistungen.


Notwendige Führungsaufgaben und -maßnahmen

  1. Anhand der Einrichtungsziele werden prüfbare Ziele1 abgeleitet.
  2. Es werden geeignete Kennzahlen festgelegt und dokumentiert (z. B. Teilnehmerzufriedenheit, Umsatz, Zielgruppen, Teilnehmerpräsenz, Abbrecherquote, Durchführungsquote, Transfererfolg, Vermittlungsquote).
  3. Risikofaktoren/Hemmnisse werden analysiert und bewertet.
  4. Geeignete Maßnahmen zur Analyse, Entscheidung, Darstellung und Beurteilung werden bereitgestellt bzw. entwickelt.
  5. Es wird ein Soll-Ist-Abgleich vorgenommen.
  6. Arbeitsabläufe und Ressourceneinsatz werden in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst.

1 SMART – signifikant, messbar, akzeptiert, realistisch, terminiert


Forderungen der AZAV

Vgl. AZAV § 2 (1); (4) 2., 4.