Qualitätsmanagementsystem für Weiterbildungseinrichtungen

Sicherheit/Gesundheit

QESplus-Qualitätsanforderungen

Die Einrichtung schützt die Gesundheit und Sicherheit des Personals, der Teilnehmenden, der frei- und nebenberuflich Lehrenden sowie der Ehrenamtlichen.


Notwendige Führungsaufgaben und -maßnahmen

  1. Der Umgang mit Personendaten ist unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzgesetzes zu regeln.
  2. Es sind Bestimmungen für den Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben festzulegen, zu dokumentieren und bekannt zu geben.

Forderungen der AZAV

Vgl. AZAV § 2 (1) 3.