Sicherheit/Gesundheit
QESplus-Qualitätsanforderungen
Die Einrichtung schützt die Gesundheit und Sicherheit des Personals, der Teilnehmenden, der frei- und nebenberuflich Lehrenden sowie der Ehrenamtlichen.
Notwendige Führungsaufgaben und -maßnahmen
- Der Umgang mit Personendaten ist unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzgesetzes zu regeln.
- Es sind Bestimmungen für den Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben festzulegen, zu dokumentieren und bekannt zu geben.
Forderungen der AZAV
Vgl. AZAV § 2 (1) 3.