Qualitätsmanagementsystem für Weiterbildungseinrichtungen

Rahmenbedingungen

Übergangsfrist

QESplus (2023) gilt ab 6.2.2024. Einrichtungen, die bereits mit QESplus arbeiten, können sich noch bis 5.2.2025 nach den QESplus-Qualitätsanforderungen/Prüfkriterien mit Stand vom 30.8.2017 zertifizieren lassen.


Gültigkeit des Zertifikates

Das Zertifikat nach QESplus hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Danach ist eine erneute Überprüfung notwendig.

In Einrichtungen, die zusätzlich eine Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung (AZAV) benötigen, findet ein jährliches Überwachungsaudit statt, das gemäß den Anforderungen der AZAV erfolgt.


QESplus (2023) und AZAV 

Ist eine Zertifizierung nach QESplus (2023) und eine Trägerzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV erforderlich, so geschieht dies in einem integrierten Verfahren. Es finden jährliche Überwachungsaudits statt, die gemäß den Anforderungen der AZAV erfolgen.


Freie Wahl der Zertifizierungsagentur

Sie können zwischen verschiedenen Zertifizierungsagenturen wählen. Die Agenturen bieten auf ihrer Website oder auf Nachfrage ein Formular an, mit dem Sie sich kostenlos ein Angebot zur Zertifizierung einholen können. Folgende Zertifizierungsagenturen zertifizieren gegenwärtig QESplus (2023): 

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