Qualitätsmanagementsystem für Weiterbildungseinrichtungen

Voraussetzungen

 

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Die Zertifizierung des einrichtungsspezifischen Qualitätsmanagements, d. h. die externe Überprüfung seiner Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit, ist für viele Einrichtungen zwingende Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Auftraggebern.

 


Doch nicht nur „externe“ Motive müssen zur Überprüfung des Systems bewegen. Gerade der Blick von außen kann wertvolle Hinweise zur Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements geben. 


Voraussetzungen für die Durchführung eines Zertifizierungsaudits sind:

Registrierung bei www.qesplus.de

Durch die kostenpflichtige Registrierung auf der Internetseite www.qesplus.de ist sicher gestellt, dass Sie jederzeit auf die aktuellen QESplus(2023)-Anforderungen zugreifen können.


Zugang zum dokumentierten QM-System

Wird das Qualitätsmanagementsystem extern überprüft, ist dem Auditor entsprechend seiner Vorgaben der Zugang zur Dokumentation des einrichtungsspezifischen QM-Systems zu ermöglichen.


Jährliche Durchführung der internen Evaluation in Form eines internen Audits

Ob mit oder ohne AZAV: Eine Zertifizierung nach QESplus (2023) erfordert die jährliche interne Evaluation des eigenen QM-Systems vor jeder Zertifizierung (vor der Erstzertifizierung zwingend als Systemaudit). Im weiteren Verlauf des 3-jährigen Zertifizierungszyklus können sich die jährlichen internen Audits ausgewählten Schwerpunkten oder Verfahren aus den Bereichen, Handlungsfeldern oder Bestandteilen widmen. Die Berichte der internen Audits seit dem letzten externen Audit werden jährlich der Zertifizierungsagentur zugesandt.


Dokumentation der Managementbewertung durch die Führungskraft

Die dokumentierten Ergebnisse der Managementbewertungen sind der Zertifizierungsagentur jährlich zuzusenden.

 


Das grundsätzliche Vorgehen zur Zertifizierung nach QESplus (2023) ist in der „Richtlinie für die Durchführung von externen Audits für das Qualitätsmanagementsystem QESplus (2023)“ beschrieben.